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Spenden

Jubiläums-Beiträge
Nachstehende Firmen, Organisationen haben uns Jubiläums-Beiträge
überwiesen:
Kanton Aargau, Dep. Gesundheit und Soziales, 5001 Aarau Fr.   500.--
Stadt Aarau, Rathausgasse 1, 5000 Aarau                            Fr.    500.--
Aargauische Kantonalbank, Bahnhofplatz 1, 5000 Aarau       Fr. 1'000.--
Accesstech AG, Bürgenstr. 12, 6005 Luzern                          Fr.    500.--
Lions Club Aarau Kettenbrücke, 5034 Suhr                           Fr.    500.--
IBAarau, 5001 Aarau                                                              Fr.    500.--


Der Aargauische Blindenfürsorgeverein ist eine private Sozialhilfeorganisation. Unsere Dienstleistungsangebote zugunsten von Menschen mit Sehbehinderung sind vielfältig.
Nur ein Teil unseres Aufwandes kann durch Beiträge der IV und der AHV gedeckt werden. Die Dienstleistungen für Menschen mit Sehbehinderung müssen teilweise über Spenden finanziert werden.

  • Legate / Erbschaften: Stiften Sie einen Teil Ihres Nachlasses sehbehinderten und blinden Menschen mit Wohnsitz im Kanton Aargau. Für gemeinnützige Organisationen sind Schenkungen und Legate eine unverzichtbare Existenzgrundlage.
  • Trauerspenden: In Todesanzeigen können Sie statt Blumen Geldspenden zu Gunsten des Aargauischen Blindenfürsorgevereins erbitten.
  • Spenden statt Schenken: Teilen Sie beispielsweise ein glückliches Ereignis (wie Hochzeit, Jubiläum, Geburtstag) mit sehbehinderten und blinden Menschen.

Unser Spendenkonto lautet: 50-3185-2
Zuwendungen an soziale Institutionen ab Fr. 100.- pro Jahr können von den Steuern abgezogen werden.
Wir danken Ihnen im voraus für Ihre grosszügige Spende.

Möchten Sie Ihre Adressänderung bekanntgeben nutzen Sie unser Adressänderungsformular für Spenden.

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Aargauischer Blindenfürsorgeverein Aargau    Metzgergasse 8   5000 Aarau   Tel. 062 836 60 20   Fax 062 836 60 21   info@abv-aargau.ch